Haftpflicht

Winterdienst Haftpflicht

Die meisten Grundstückseigentümer haben eine Sicherungspflicht und tragen damit Verantwortung für Schäden, die durch ungenügende Sicherheitsmaßnahmen entstanden sind.

Durch die Übernahme des Winterdienstes geht die Sicherungspflicht automatisch auf uns über. Sollte trotz größter Umsicht einmal etwas passieren, übernimmt unsere Haftpflichtversicherung die Kosten bei Personen- und Sachschäden.